Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben oder gar eine Anklageschrift, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Ich bin seit 1993 als Rechtsanwältin tätig und habe in dieser Zeit sehr viel Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Strafrechtes sammeln können. Sollte Ihnen das Gericht eine Anklageschrift mit dem Hinweis zugestellt haben, dass beabsichtigt ist einen Pflichtverteidiger zu bestellen, können Sie mich bei Gericht benennen. Ich übernehme auch Pflichtverteidigungen und werde vom Amtsgericht auf entsprechenden Wunsch beigeordnet.

Nach Besprechung der Ermittlungsakte entwickeln wir eine Taktik, wie wir Ihre Position vor Gericht am günstigsten vertreten können. Sie wissen ja: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold (aber nicht immer!). Ich helfe Ihnen, das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.