Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Familienrecht. In diesem Bereich habe ich auch meinen Fachanwaltstitel erworben. Ich bearbeite hier den kompletten Bereich des Familienrechts, also Ehescheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, Kindschaftsrecht sowie das Recht der eingetragenen Partnerschaften und die Rechtsbeziehungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Selbstverständlich setze ich mich hier in jeder Situation mit dem entsprechenden Nachdruck für Ihre Interessen ein und versuche immer, das für Sie Optimale zu erreichen. Gemäß dem Motto „Nichts unversucht" entwickle ich mit Ihnen eine Strategie, mit welcher Sie die für sich ideale Lösung finden können. Jeder Partner soll bei einer Trennung das bekommen, was ihm zusteht. Sollte es erforderlich werden, bin ich bereit, jede einzelne Position für Sie durch die Instanzen durchzustreiten.

Allerdings bemühe ich mich durchaus darum, ausufernden Streit gar nicht erst aufkommen zu lassen. Gerade im komplexen Bereich des Familienrechts ist es manchmal nötig, Prioritäten zu setzen und dafür an anderer Stelle Kompromisse einzugehen. Nicht nur beim Unterhalt oder beim Zugewinnausgleich, also der Aufteilung der gemeinsam erwirtschafteten Vermögenswerte, sondern gerade auch beim Versorgungsausgleich („Rentensplitting") können Sie sehr viel Geld verlieren, wenn Sie jeweils nur ein Detail betrachten und hierbei das komplexe Ganze aus den Augen verlieren. So ist es etwa beim Versorgungsausgleich durchaus möglich, dass Sie mehrere 100 € Rente im Monat (!) verschenken, ohne dies überhaupt zu bemerken und das, obwohl der Versorgungsausgleich völlig korrekt durchgeführt wurde. Ich betrachte es als meine Aufgabe, Sie vor derartigen Verlusten zu schützen und für Sie Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, welche insgesamt betrachtet für Sie die günstigsten sind.