Seit dem Jahr 2005 darf ich mich als „Fachanwältin für Familienrecht" bezeichnen. Der Fachanwaltstitel beinhaltet eine besondere Qualifizierung in diesem Teilbereich des Rechts. Hierzu habe ich im Sommer 2004 einen mehrwöchigen Kurs der Deutschen Anwaltsakademie besucht, in diesem Kurs wurden sämtliche Teilbereiche des Familienrechts eingehend aufgearbeitet. Es musste zu jedem Fachgebiet eine umfangreiche Prüfung geschrieben und bestanden werden.

Fachanwälte unterliegen in ihrem Fachgebiet einer ständigen Weiterbildungsverpflichtung. Es müssen im jeweiligen Fachgebiet mindestens zehn Stunden Fortbildung pro Jahr nachgewiesen werden. Wird dieser Nachweis gegenüber der Anwaltskammer nicht erbracht, wird der Fachanwaltstitel wieder entzogen. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Fachanwalt auf seinem Gebiet jeweils auf dem neuesten Stand von Gesetz und Rechtsprechung ist.

Sie können daher sicher sein, dass Sie von mir stets nach aktuellster Rechtslage beraten und vertreten werden.