„Reden Sie noch miteinander oder haben Sie schon geerbt?"

Soweit sollte es natürlich nicht kommen! Im Bereich Erbrecht vertrete ich Sie sowohl für den Fall, dass Sie eine Erbschaft getätigt haben oder Sie einen Pflichtteilsanspruch geltend machen möchten. Ich unterstütze Sie bei Abgabe der erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht sowie gegebenenfalls auch bei der Erstellung der Erbschaftssteuererklärung.

Sollten Sie noch kein Testament besitzen, stehe ich Ihnen bei der Erstellung gerne zur Seite. Sie alleine haben es in der Hand, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll.

Zu wissen, dass man „alles geregelt" hat, wirkt ungemein erleichternd. Nicht nur, dass Sie hiermit unnötigen Streit zwischen Ihren Erben verhindern können, auch können Sie durch die Erstellung eines Testamentes Ergebnisse vermeiden, welche Sie so niemals haben wollten. Sinnvoller ist es da allemal, den letzten Willen schriftlich niederzulegen und gegebenenfalls sogar eine Testamentsvollstreckung anzuordnen, um sicher zu gehen, dass Ihre Wünsche so auch durchgeführt werden.

Das Schöne an einem Testament ist übrigens auch, dass es jederzeit wieder abgeändert werden kann und ein neues Testament verfasst werden kann. Es gilt jeweils nur das neueste Testament. Gerne bin ich Ihnen beim Abfassen eines auf Ihre Bedürfnisse exakt passenden Testamentes behilflich. Auch Testamentsvollstreckungen werden von mir übernommen. Eine entsprechende Zertifizierung der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge) besitze ich.