Das Verkehrsrecht umfasst drei Schwerpunkte. Da ist zum einen die finanzielle Abwicklung eines Verkehrsunfalles. Ich ermittle für Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung und melde Ihre Forderung bei dieser an. Sollte die Versicherung nicht bezahlen oder die Haftungsquote streitig sein, fertige ich für Sie die entsprechende Klage zum Zivilgericht. Sollten Sie durch einen Verkehrsunfall verletzt worden sein, empfehle ich dringend, sich bei der Abwicklung des Schadens nicht auf die Mithilfe der Reparaturwerkstätte oder sonstiger Schadensabwickler zu verlassen. Wenn das Verschulden beim Zustandekommen eines Verkehrsunfalls nicht eindeutig feststeht oder Schmerzensgeldansprüche aufgrund von Verletzungen im Raum stehen, ist es sehr zu empfehlen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, da nur in diesem Fall Ihre umfassende Interessenvertretung gewährleistet ist und gegebenenfalls Ihre Ansprüche auch schnell gerichtlich geltend gemacht werden können.

Der Themenbereich Verkehrsrecht umfasst auch den Komplex Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht. Hier kann ich für Sie bereits im Vorfeld abklären, ob es sinnvoll ist, gegen einen Bußgeldbescheid oder gar einen Strafbefehl vorzugehen und eine gerichtliche Überprüfung einzuleiten. Eine kompetente Vertretung vor Gericht ist gewährleistet.

Den dritten Komplex bildet das Führerscheinrecht. Egal, ob es sich „nur" um ein Fahrverbot handelt oder um den Entzug der Fahrerlaubnis: sollten Sie anwaltliche Hilfe benötigen, bin ich gerne für Sie da.