Man mag es sich nicht vorstellen, aber jeden kann es treffen. Sei es durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder einen schleichenden Prozess wie Demenz: Sie sind plötzlich nicht mehr in der Lage, für sich selbst Entscheidungen zu treffen. Für diesen Fall sollten Sie zumindest so weit vorgesorgt haben, dass Sie selbst bestimmt haben, wer sich in einer solchen Situation um Ihre persönlichen Belange kümmert. Sollten Sie nicht durch eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmt haben, muss das Gericht eine förmliche Betreuung anordnen.

Es ist ein Trugschluss, zu glauben, dass der Ehegatte für diesen Fall automatisch Ihre Rechte und Interessen vertreten kann. Hierzu müsste auch der Ehegatte zuvor vom Betreuungsgericht als Betreuer förmlich ernannt werden. Erst dann kann er Sie gegenüber Ärzten, Banken oder auch einem Pflegeheim vertreten und für Sie sorgen.

Sollten Sie alleinstehend sein oder Verwandte lediglich in größerer räumlicher Entfernung leben, muss das Gericht für den Fall, dass Sie nicht mehr für sich selbst bestimmen können, egal ob kurzzeitig durch einen Unfall oder langfristig durch Erkrankung, einen Betreuer bestellen. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine für Sie völlig unbekannte Person.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, welche Person Ihres Vertrauens im Fall der Fälle für Sie Entscheidungen trifft; außerdem können Sie jetzt noch mitbestimmen, wie diese Entscheidung im Zweifelsfall auszusehen hat.
Beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht bin ich Ihnen gerne behilflich.