Seit der Gründung meiner Kanzlei im Jahr 1999 bin ich als Einzelanwältin tätig. Hierbei habe ich mich speziell auf das Fachgebiet "Familienrecht" spezialisiert, seit dem Jahr 2005 bin ich auf diesem Gebiet Fachanwältin.

Bei mir erhalten Sie stets eine umfangreiche, individuelle Beratung. Sie werden in jedem Fall von mir persönlich und engagiert betreut. Ich nehme mir die Zeit für Ihre Anliegen und setze Ihr Recht durch. Durch ständige Fortbildungsmaßnahmen bin ich rechtlich stets auf dem neusten Stand.

Gerade im sensiblen Bereich der Ehescheidung sind derart viele Angelegenheiten zu regeln, dass es allerdings nicht immer persönlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, kompromisslos sämtliche Angelegenheiten durchzustreiten. Hier ist es manchmal sinnvoller, eine einvernehmliche Lösung anzustreben, diese kann sich dann letztendlich für beide Seiten als finanziell wesentlich günstiger darstellen als die blanke Durchsetzung "des Rechts". Ich möchte Ihnen helfen, zu einer guten Lösung zu gelangen.

Denken Sie auch daran:

Ein guter Plan sieht nicht vor, dass einer gewinnt. Ein wirklich guter Plan bewirkt, dass keiner glaubt, verloren zu haben.